Die im Vorfeld befürchtete Abmahnwelle scheint sich tatsächlich in Bewegung zu setzen! Bislang ist allerdings noch unklar, ob Unternehmen ihre Konkurrenten wegen Verstößen gegen das Datenschutzrecht abmahnen oder verklagen dürfen, da es auch hier in Deutschland noch keine einheitliche Rechsprechung gibt.

Viele deutsche Rechtsexperten befürchteten bereits im Vorfeld, dass die neue Datenschutz-Grundverordnung Unternehmen dazu einlädt, Mitbewerber kostenpflichtig abzumahnen aufgrund fehlerhafter Umsetzung der neuen DSGVO.

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